Preise

Wie ist die Regelung der Behandlungskosten bei einer Psychotherapie?

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen:

  • Der Psychotherapeut/ die Therapeutin müssen über eine Kassenzulassung verfügen
  • Beim Patienten muss eine psychische Störung mit Krankheitswert (z.B. Depression, Angststörung, Zwänge) vom behandelnden Therapeuten diagnostiziert werden.

Es gibt diverse Therapien, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, hierzu zählen u. A. Paartherapien, Angehörigenberatung usw. 

Eine eventuelle Übernahme der Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen ist sehr unterschiedlich geregelt, weshalb hier eine Rücksprache des Versicherten mit seiner Versicherung empfohlen wird.

Auf Wunsch ist auch eine private Übernahme der Therapiekosten möglich, sprechen Sie uns gerne an.